Das zweitschönste an jeder Hochzeit ist, später
anhand perfekter Fotos die Momente der Zweisamkeit, mit den Familien und Freunden noch einmal zum Leben zu erwecken.Mit uns als Hochzeitsfotograf engagieren Sie Hochzeitsfotografen-Profis aus Graz, die immer bei der Sache sind, sich dezent im Hintergrund und dabei jeden Moment festhalten – auch solche, die Sie im Trubel der Hochzeit selbst versäumt haben.
BOHO-Hochzeiten - (Abkürzung: Boheme und das darauf bezogene englische Adjektiv bohemian) - Brautkleider im Vintage-Look sind ein Renner. Sie sind mit reichlich Spitze ausgestattet und zusätzlich ziert ein bezaubernder Blumenkranz das Haupt der Braut. Die Dekoration ist außergewöhnlich, bloß nicht zu alltäglich, oft wird dieser Look gleich zum Motto für die Traumhochzeit.
Dekos aus Naturstoffen, Selbstgebasteltes, eine Fülle an Blumen sowie Verspieltes und der romantische Stil mit Detailverliebtheit drücken sich hier aus.
Für mich als Hochzeitsfotograf ist es sehr wichtig, dass ich - wenn möglich - die Hochzeits-Location vorher mit dem Brautpaar besichtigen kann. Die jahrelange Erfahrung zeigt, dass für das Paarshooting - wenn es gleich nach der Trauung stattfinden soll - eigentlich immer sehr wenig Zeit bleibt. Deshalb ist es wichtig die kurze Zeit effizient zu nutzen und aus den Gegebenheiten das Bestmögliche herauszukitzeln. Wie sieht die Umgebung aus, auf was ist zu achten, wie werden die Lichtverhältnisse sein, wo können wir das Fotoshooting machen, gibt es einen idealen Platz für das Gruppenfoto, was machen wir bei Regen, etc. Und vor allem, was will das Hochzeitspärchen!
Es ist sehr inspirierend und auch herausfordernd neue Locations kennenzulernen. Meistens entstehen dann spontan beim tatsächlichen Shooting aus der Situation heraus unerwartete Momentaufnahmen. Ein paar Tage vor dem Hochzeitsshooting schau ich mir nochmals die Bilder der Locationbesichtung an und bereite mich perfekt auf Euren Tag vor!
Wir treffen uns unverbindlich und ihr erzählt, was euch und eure Hochzeit besonders macht.
Viele Hochtszeitspaare lassen sich an einem anderen Tag fotografieren und lassen sich bei der eigentlichen Hochzeit lediglich allein, mit den Beiständen, Eltern, bestimmten Verwandten oder Freunden fotografieren.
Rund-Um-Paket | Paar-Shooting | Kirche & Standesamt | |
---|---|---|---|
ngepasste Hochzeitsfotos | Ja | Ja | Ja |
Ankleide & Vorbereitung | Ja | Nein | Nein |
Empfang der Gäste | Ja | Nein | Nein |
Standesamt | Ja | Nein | Ja |
Kirche | Ja | Nein | Ja |
Paar-Shooting am selben Tag | Ja | Nein | Nein |
Paar-Shooting an einem anderen Tag | Nein | Ja | Nein |
Fotografieren der anschließenden Hochzeitsfeier | Ja | Nein | Nein |
Hochzeitstorte anschneiden | Ja | Nein | Nein |
Fotografieren ohne Zeitlimit | Ja | Ja | Nein |
Optional buchbare Pakete für Ihre Hochzeit
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Zweiter Hochzeitsfotograf | Optional | Optional | Optional |
Hochzeitsbuch | Optional | Optional | Optional |
Dankeskarten | Optional | Optional | Optional |
Hochzeitseinladungen mit Einladungsfoto | Optional | Optional | Optional |
Photobooth | Optional | Optional | Optional |
Videoslideshow | Optional | Optional | Optional |
Polterabend | Optional | Optional | Optional |
Achtung: Grundsätzlich werden die Fotos OHNE Beauty-Retusche oder sonstigen aufwändigen Retuschen übergeben.
Nur mit Aufpreis möglich (je nach Umfang der Retusche)
Durch diese Zusatzleistungen wird Ihre Hochzeit unvergesslich.
Mit dem Photo Booth können Ihre Gäste selbstständig Fotos aufnehmen.
Alles was sie machen müssen ist auf einen Knopf drücken.Ein schönes Hochzeitsvideo vermittelt noch einmal intensiver die Eindrücke und Stimmungen eures großen Tages als Hochzeitsfotos. Ein richtig gutes Hochzeitsvideo schafft euch damit schöne Erinnerungen mit bewegten Bildern und den gesprochenen Worten „Ja, ich will“ oder den individuellen Liedern, die bei allen Gänsehaut erzeugt hat… Das kann nur eine Video vermitteln.
Schön, wenn sich beim Erstgespräch ein mögliches Motto herauskristallisiert, welches auch für die Einladungskarten geeignet ist. Wir machen ein schönes Einladungsfoto und können auch die Einladungen produzieren.
Eine ganz persönliche und originelle Dankeskarte, welche relativ rasch nach der Hochzeit an die Hochzeitsgäste mit dem einen oder anderen persönlichen Erinnerungsfoto verschickt werden kann.
Die schönsten Hochzeitsfotos in einer Slideshow präsentieren… Wir erzählen darüber gerne mehr im persönlichen Gespräch.
Die Hochzeit ist vorbei, alles Gäste haben sich gut unterhalten, die Brautläute sind zufrieden. Schönes Hochzeitsfotos wurden gemacht, vielleicht sogar ein mehr oder weniger kleines Video und wir haben alles in digitaler Form übergeben bekommen. Wunderschön anzusehen, am Smartphone, am Tablet am HD-Fernseher, in der Cloud…
Nur, ein schönes, großes Fotobuch, mit großen, doppelseitigen Bildern, mit persönlichen Texten, worin man schmöckern kann, sich kuschelnd nochmals alles in Ruhe anschauen kann - das haben wir nicht.
Wenn man den Eltern, den besten Freunden, die schönsten Momente der Hochzeit zeigen kann und direkt auf der Couch sitzend die eine oder andere lustige Geschichte erzählen kann.
Sie wollen Ihren Gästen eine originelle Einladung übergeben? Kein Problem - wir fotografieren Sie und Ihren Liebsten und erstellen für Sie eine individuelle Einladung, damit Ihre Hochzeit von vornherein individuell und wunderschön wird.
Durch langjährige und gute Kontakte zu Thomas Schäfer-Elmayer können wir Ihnen einige wertvolle Empfehlungen zu Umgangsformen und gutem Benehmen rund um die Feierlichkeiten zu einer Hochzeit anbieten.
Folgend Sie den untenstehenden Links:
Von uns bekommen Sie alle Fotos digital - keine Sorge. Aber wäre es für das Wohnzimmer oder Ihre weniger technikaffinen Eltern nicht schön, wenn du etwas zum Blättern hätten? Wir erstellen auf Wunsch euch ein schönes Fotobuch von eurer Hochzeit.
So ist Ihre Hochzeit jederzeit zum Anschauen bereit.
Während ich Ihr Baby liebevoll in seiner gewohnten Umgebung, in hübsche Accessoires bette und dann fotografiere, können sich die Eltern oder Geschwisterchen auf ein schönes, zusätzliches Foto vorbereiten.
Das Angenehme für Sie ist, dass ich mit meinem mobilen Studio und entsprechenden Accessiores, zu Ihnen komme und in angenehmer Atmosphäre das Shooting durchführe. Natürlich können wir die Fotos auch beim mir im Studio machen. Mein Einsatzgebiet ist primär in Graz und Graz-Umgebung. Natürlich nehme ich auch weitere Wege in Kauf.
Die Heilige Taufe im Reportagestil begleiten und die schönsten Momente für die stolzen Eltern, deren Familien und den Freunden festhalten. Die kleinen liebevollen Details der Tauffeier in perfekten Bildern festhalten. Das ist meine Aufgabe. Nach der Kirche gibt es noch einige Gruppen und Familienfotos als Erinnerung an diesen großartigen Tag. Professionelle Tauffotos sind ein schönes Andenken an die erste große Feier des Taufkindes. Alle Gäste können sich entspannt auf die Taufe konzentrieren und das Fest genießen, anstatt mit dem Handy oder der Kamera mitzufotografieren. Natürlich fotografiere ich auch Taufen außerhalb von Graz und Graz-Umgebung
Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte. Um mit einer Bewerbung zuerst einmal Aufmerksamkeit zu erlagen, sollte man mit einem - zur Bewerbung bzw, Jobprofil - ausdrucksstarken Foto aufwarten können. Ich mache professionelle Fotos, die Sie in Ihrem Umfeld bzw. perfekt darstellen.
Passfotos für Reisepass, Personalausweis und Visum, Passfoto Baby, Führerschein, Mopedführerschein und Fahrradausweis, Schülerausweis und Studentenausweis und Bewerbungsfoto
6 Passfotos: € 24,- inkl. MwSt.
Passfotos in Graz, Straßgang, Wetzelsdorf, Eggenberg, Seiersberg, Liebenau, Unterpremstätten, Pirka
Perfekte Bilder von schönen Momenten sind ein wundervolles Geschenk. Egal ob ihr frisch verliebt seid oder schon seit vielen Jahren gemeinsam durchs Leben geht. Mit einem Paarshooting könnt Ihr Eure Liebe feiern und Erinnerungen mit schönen Bildern festhalten.
Für das Fotoshooting können wir bei Eurem gemeinsamen Hobby, an einem Eurer Lieblingsorte, bei Euch zu Zuhause, in einem Park, am Berg oder an einem See machen. Wo Ihr Euch eben am wohlsten fühlt.
Gerne können Sie uns unverbindlich kontaktieren - wir freuen uns auf Ihre Anfrage - egal von wo in der Steiermark.
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1.1 Die nachfolgenden AGB kommen zum Tragen sofern dem Fotografen ein Verbraucher im Sinne von § 1 KSchG als Vertragspartner gegenübersteht.
1.2. Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten sofern keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.4. Angebote des Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers (§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu. Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend. Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages) entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung nur für eine einmalige Veröffentlichung (in einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung (Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar (sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern, unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar anzubringen wie folgt: Foto: ©www.hochzeits-fotograf-graz.at - Manfred Eibl. Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung des vereinbarten Aufnahmeund Verwendungshonorars und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung / Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung sind zwei kostenlose Belegexemplare zuzusenden. Bei kostspieligen Produkten (Kunstbücher, Videokassetten) reduziert sich die Zahl der Belegexemplare auf ein Stück. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem Fotograf die Webadresse mitzuteilen.
3.1.1 Digitale Fotografie
Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu. Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom, oder ähnlichen Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche zu.
4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise (auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern. Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. § 1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. Transportund Lagerkosten gehen hierbei zu Lasten des Auftraggebers.
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag hergestellten Aufnahmen (Diapositive, Negativmaterial, digitale Bilddateien) haftet der Fotograf aus welchem Rechtstitel immer nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.) haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten (Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal) oder für entgangenen Gewinn, Folgeund immaterielle Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner zu versichern.
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Er kann den Auftrag auch zur Gänze oder zum Teil durch Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen von früheren Lieferungen stellen als solche keinen Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§ 1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel. Punkt 6.1 gilt entsprechend.
8.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen gilt 6.1 entsprechend.
8.7 Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden Medien.
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte, Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand, steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen (z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.8 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung. Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Fotografen sowie für Gegenforderungen, die im rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen des Fotografen stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Fotograf anerkannt wurden.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener Höhe gesondert zu.
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, ist das Resthonorar falls es für den Vertragspartner bestimmbar ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung sofort bar zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang als erfolgt.
11.2 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung zu legen.
11.3 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz jährlich zu verrechnen.
11.4 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen, Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden. Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder Ansprüche, insbesondere aus dem Recht auf das eigene Bild gem. § 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
14.1 Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat. Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen des Artikels 5 Abs.2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5 Abs.4 in Verbindung in Abs.5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
14.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).
Gerichtsstand ist Graz